- In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen
- Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung
- Als Selbstzahler können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Steuererklärung als `Sonderausgaben´ geltend gemacht werden
- Als Selbstzahler bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt, desweiteren müssen keine Gutachten zur Bewilligung einer Therapie oder Beratung erstellt werden
- Sie können die Häufigkeit der Termine und die Dauer der Therapie bestimmen.
Erstgespräch:
50,- Euro (50 Minuten)
Einzeltherapie/-beratung:
70,- Euro (60 Minuten)
Paartherapie/-beratung:
100,- Euro (90 Minuten)
Das Honorar wird üblicherweise am Ende der Sitzung entrichtet.
Telefonberatung:
65,- Euro (60 Minuten)
Bitte sagen Sie einen Termin, den Sie nicht einhalten können, bis zu 24 Stunden vorher ab.
Natürlich unterliege ich auch als Heilpraktikerin für Psychotherapie der Schweigepflicht.